Der Mopedauto-Ausweis
Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug"
Lenker eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges (Mopedauto bzw. Microcar) brauchen einen Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug"
ACHTUNG:
Die Mopedausweispflicht gilt im Unterschied zu einspurigen Mopeds auch für Personen über 24 Jahre. Besitzer und Besitzerinnen eines Führerscheins (einer beliebigen Klasse) benötigen keinen derartigen Mopedausweis.
Vorraussetzungen:
- Vollendung des 16. Lebensjahres oder
- Vollendung des 15. Lebensjahres mit folgender zusätzlicher Voraussetzung:Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
- Absolvierung einer 8 Unterrichtseinheiten (je 50 min) umfassenden THEORETISCHEN Schulung und einer Prüfung darüber
- Absolvierung einer 6 Unterrichtseinheiten (je 50 min) umfassenden PRAKTISCHEN Schulung auf solchen Fahrzeugen
Alle Bewerber und Bewerberinnen müssen eine praktische Ausbildung machen. Die theoretische Prüfung ist nur für Personen bis 24 Jahre zu absolvieren.
zuständige Stellen:
für 15-Jährige:
- Fahrschulen
- Autofahrerclubs (z.B. ÖAMTC oder ARBÖ)
ab dem 16. Lebensjahr:
- Fahrschulen
- Autofahrerclubs (z.B. ÖAMTC oder ARBÖ)
Der Ausweis berechtigt zum Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen in Österreich und einigen anderen europäischen Ländern.
(Quelle ÖAMTC und Landesregierung NÖ)


